Keine Helmpflicht für Radfahrer

Ein Radfahrer ist grundsätzlich nicht verpflichtet im Straßenverkehr einen Schutzhelm zu tragen. Dementsprechend kann bei einen Verkehrsunfall ein Mitverschulden des Radfahrers nicht damit begründet werden, dass dieser für seine Verletzungen mitverantwortlich ist, weil er keinen Helm getragen hat.

OLG Nürnberg Az. 8 U 1893/99

 

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