Grob fahrlässige Unfallverursachung durch Radfahrer
Ein 14-jähriger Radfahrer, der bei Dunkelheit ohne Licht mit erheblicher Geschwindigkeit in Begleitung eines Motorrollerfahrers unter Missachtung eines Stoppschilds auf eine Vorfahrtsstraße fährt, trägt die Schuld für den Schaden allein, wenn er dadurch einen UnfallDies gilt selbst dann, wenn der Autofahrer mit mindestens 67 km/h statt erlaubter 50 km/h gefahren ist, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung für den Unfall
Urteil des OLG Celle vom 24.07.2003 "br />14 U 179/02 (nicht rechtskräftig)
OLGR Celle 2003, 380
Urteil des OLG Celle vom 24.07.2003
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