Geld auch ohne Helm

In einem Grundsatzurteil hat das OLG Stuttgart entschieden, daß der Verzicht auf den Fahradhelm nicht automatisch ein Mitverschulden des Radfahrers begründet. Auch ohne schützende Kopfbedeckung steht diesem daher bei unverschuldeten Unfällen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld ungeschmälert zu. Solange es nicht allgemein üblich sei, Helme zu tragen, so die Richter, dürften Versicherungen die Ersatzansprüche nicht kürzen.

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Oberlandesgericht Stuttgart; Az.: 10 U 260/93

 

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