Fahrbahn von Radfahrern nur schiebend überquerbar

Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichtes darf ein Radfahrer nicht einfach quer über die Straße fahren, um auf den auf der gegenüberliegenden Seite liegenden Radweg zu gelangen. Er muß vom Rad absteigen und es über die Straße schieben. Nach der Straßenverkehrsordnung darf man auf einem Fahrrad nicht ohne weiters eine Fahrbahn überqueren. Eine Ausnahme gilt u.a. beim normalen Abbiegeverkehr oder beim Ein- und Ausfahren. Bei Nichtbeachtung macht sich der Radfahrer bei einem Unfall schadenersatzpflichtig.

Kammergericht Berlin (v. 11.01.1996); Az.: 12 U 5072/94

 

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