Geschwindigkeitsregelung auf „Fahrradstraße“

Bei einer so genannten Fahrradstraße (Beschilderung „weißes Fahrrad im blauen Kreis“ mit dem Zusatzschild „Diese Straße ist dem Radverkehr vorbehalten. Ausnahme: Kfz-Anliegerverkehr mit mäßiger Geschwindigkeit“) ist für Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

von 30 km/h vorgeschrieben. Dies gilt auch dann, wenn sich gerade kein Radfahrer auf der Straße befindet.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 07.11.2006
2 Ss 24/05
RdW 2007, 31

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps