Rücksichtsloser Radfahrer

Fährt ein erwachsener Radfahrer verbotswidrig auf einem links befindlichen Fuß- und Radweg und missachtet er auch noch eine für ihn „Rot“ zeigende Ampel, haftet er allein für einen Unfallschaden, wenn er mit einem anderen Radfahrer zusammenstößt, dem allenfalls ein geringfügiges

Zuschnellfahren vorzuwerfen ist.

Urteil des OLG Celle vom 29.11.2005
14 U 83/05
Pressemitteilung des OLG Celle

 

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