Frage der höheren Gewalt bei Unfall mit stürzendem Radfahrer

Wird bei einem Unfall durch ein Kraftfahrzeug ein Mensch getötet oder verletzt, ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten bzw. Erben des Getöteten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird (§ 7 StVG).

Wird ein den an einer Bushaltestelle vorbeiführenden Radweg benutzender Radfahrer von einem dort wartenden Schüler infolge Unachtsamkeit so angestoßen, dass er zu Fall kommt und von einem gerade wieder anfahrenden Bus überfahren wird, so stellt dieses Ereignis nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle für den Halter des Busses keine höhere Gewalt dar. Halter und Fahrer müssen daher für den Schaden einstehen.

Urteil des OLG Celle vom 12.05.2005
14 U 231/04
OLGR Celle 2005, 390

 

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