Zusammenstoß auf privatem Parkplatz

Stoßen ein Pkw und ein Fahrrad mit Hilfsmotor auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums zusammen, weil beide Fahrer gleichermaßen unaufmerksam waren, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg von einer beiderseitigen Haftung von 50 % auszugehen.

OLG Oldenburg vom 04.11.1998; Az.: 3 U 62/98

 

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