Von Radfahrer verursachter Auffahrunfall

Ein knapp 12-jähriger Junge überquerte bei Dämmerung mit seinem unbeleuchteten Fahrrad eine Fußgängerampel, obwohl diese Rot zeigte. Von der herannahenden Fahrzeugkolonne konnten noch die ersten beiden Autofahrer anhalten. Der dritte Wagen fuhr jedoch auf das vor ihm stehende Fahrzeug auf.
Bei Auffahrunfällen ist zunächst davon auszugehen, dass der Auffahrende nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten hat. In diesem Fall ging das Oberlandesgericht Köln jedoch davon aus, dass der radfahrende Junge durch sein schwerwiegendes Fehlverhalten eine Kettenreaktion ausgelöst hat, durch die der Unfall ursächlich mitverursacht wurde. Dass die ersten beiden Fahrzeuge noch rechtzeitig anhalten konnten, spielte hierbei keine Rolle. Der Radfahrer musste daher in Höhe von einem Drittel für den an den Fahrzeugen entstandenen Schaden aufkommen.

Urteil des OLG Köln vom 04.12.2000; Az.: 16 U 56/00

 

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