Volle Haftung des Halters bei Kollision mit Radfahrer

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm kann der Halter eines Sattelschleppers bei einem Unfall mit einem Radfahrer auch dann zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden, wenn ein Verschulden des Fahrers nicht nachgewiesen werden kann. Dies setzt voraus, daß der Fahrer für den Halter als Geschäftsherrn unterwegs gewesen ist. Ferner muß klar sein, daß der Radfahrer im Zusammenhang mit dem Überholvorgang zu Fall gekommen hat. Ein Schadensersatzanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Halter nachweist, daß der Fahrer sich ordnungsgemäß verhalten hat,oder daß er ihn sorgfältig ausgewählt und überwacht hat. Sorgfältig überwacht bedeutet, daß der Fahrer fortlaufend kontrolliert worden ist.

Oberlandesgericht Hamm (v. 23.03.1998); AZ: 6 U 210/97

 

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