Verkehrssicherungspflicht bei einer Baustelle gegenüber Radfahrer

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm kann sich der Träger der Straßenbaulast schadenersatzpflichtig machen, wenn aufgrund einer unzureichenden Absicherung einer Baustelle mit einem Verkehrsschild oder einer Absperrung ein Radfahrer stürzt.

Dies setzt voraus, daß der Radfahrer die Gefahrenstelle nicht wahrnehmen und sich in seiner Fahrweise darauf einstellen konnte.

Oberlandesgericht Hamm (v. 05.12.1997); AZ: 9 U 126/97

 

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