Unfall durch rechts überholenden Radfahrer

Ein Lkw-Fahrer, der als Erster auf der Linksabbiegerspur an einer Ampel steht, ist nicht verpflichtet, während des Wartens durch ständige Beobachtung des rechten Außenspiegels den Verkehrsraum neben seinem Fahrzeug im Auge zu behalten. Er muss nicht damit rechnen, dass ihn ein Radfahrer verkehrswidrig rechts überholt und vor dem Lkw anhält. Kommt es durch ein solches Verhalten eines Zweiradfahrers zu einem Unfall, haftet er allein für den entstandenen Schaden.

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2000
13 U 18/00

MDR 2000, 951

 

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