Unfall durch am Fahrrad angeleinten Hund
Ein Radfahrer befuhr einen Radweg, wobei er seinen Hund mit der Leine fest am Lenker angehängt hatte. Als ein anderer, nicht angeleinter Hund auf den Radfahrer zulief, zerrte der am Fahrrad angebundene Hund so stark am Lenker, dass der Radfahrer stürzte und sich schwer verletzte. Er verlangte vom Halter des nicht angeleinten Hundes Schadensersatz.Das Oberlandesgericht Köln kam zu folgender Bewertung des Falls: Größere, schnell laufende Hunde dürfen von Fahrrädern aus geführt werden, soweit dies mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das Umwickeln des Fahrradlenkers mit der Leine in der vorliegenden Weise birgt jedoch beim Radfahren eine besondere Gefahr. Dementsprechend muss der Fahrradfahrer besonders aufmerksam fahren, um einen Unfall
Urteil des OLG Köln vom 13.08.2002
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