Sorgfaltspflichten eines Radfahrers beim Reparieren seines Fahrrades im Dunkeln

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm verhält sich ein Radfahrer verkehrswidrig, der sein Fahrrad auf der Fahrbahn einer Straße im Dunkeln repariert. Wenn sich sein Rad nicht mehr in einem verkehrsordnungsgemäßen Zustand befindet, muß er sich damit unverzüglich von der Fahrbahn weg auf den Seitenstreifen begeben. Ansonsten trägt er bei einem Verkehrsunfall auf jeden Fall eine Mitschuld, so daß ein von ihm geltend gemachter Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer zu kürzen ist.

Oberlandesgericht Hamm (v. 02.12.1997); AZ: 27 U 133/97

 

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