Sorgfaltspflicht des Autofahrers gegenüber einem Radfahrer auf dem Gehweg
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf muß ein Autofahrer, der beim Hinausfahren aus dem Grundstück einen Radfahrer auf dem Gehweg anfährt, mit einer Geldbuße rechnen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Radfahrer nicht über den Gehweg fahren darf und zudem entgegen der Fahrtrichtung fährt. Zwar darf ein Radfahrer, der über 8 Jahre alt ist, nicht über den Gehweg fahren, dieses Verbot soll jedoch lediglich die Fußgänger schützen, so daß ein Autofahrer sich nicht darauf berufen kann. Er muß sich vielmehr nach beiden Richtungen sorgfältig umschauen, ehe er über den Gehweg fährt.Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 17.11.1995); AZ: 5 Ss (OWi) 265/95 (OWi) 173/95 I
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