Schmerzensgeld wegen Unfall durch Hund?
Ein Mann, der mit dem Fahrrad unterwegs war, kam zu Fall, weil ein Hund plötzlich auf ihn zugelaufen kam, jedoch schon am Straßenrand wieder stehen blieb, so daß der Mann erschrak und stark bremste, wodurch sein Hinterrad blockierte. Dieser Sturz hatte für den Mann Verletzungen zur Folge. Deshalb forderte er von dem Besitzer des Hundes Schmerzensgeld. Das OLG Koblenz entschied jedoch, daß der Hundebesitzer nicht die Straßenverkehrsordnung verletzt hätte, indem er seinen Hund von der Leine ließ. Denn die Straße, auf der sich der Vorfall ereignet hatte war nur wenig befahren. Außerdem waren die Richter der Meinung, daß der Fahrradfahrer durch sein zu heftiges Bremsen selbst die Schuld an dem Unfall(Oberlandesgericht Koblenz; Az.: 12 U 1312/96)
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