Schadensersatzpflicht bei Sturz eines Radfahrers über verkehrsberuhigende Hindernisse wie einem Kölner Teller

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Saarbrücken kann der Träger der Straßenbaulast schadenersatzpflichtig werden, wenn ein Radfahrer durch ein auf der Straße angebrachtes Hindernis stürzt, z.B. durch einen "Kölner Teller", der der Verkehrsberuhigung dienen soll. Dies setzt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten voraus. Diese sind verletzt, wenn die Sicherheitsinteressen von allen Verkehrsteilnehmern bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Für einen Radfahrer muß ein ausreichend breiter Fahrweg verbleiben, auf dem er ungefährdet fahren kann.

Oberlandesgerichtes Saarbrücken (v. 23.10.1997); AZ: 3 U 994/96

 

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