Rücksichtnahme des Linksabbiegers gegenüber einem Radfahrer auf dem Fußgängerweg
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Main) hat ein Radfahrer, der auf dem Fußgängerweg fährt und mindestens 8 Jahre alt ist, an einer Kreuzung keine Vorfahrtsberechtigung gegenüber einem Linksabbieger. Der Autofahrer ist also generell nicht wartepflichtig und braucht infolgedessen kein Bußgeld zu zahlen, wenn er dem Radfahrer nicht den Vorrang einräumt. Das bedeutet allerdings nicht, daß der Linksabbieger überhaupt nicht auf ihn achten muß. Er muß eine Kollision vermeiden. "br />Oberlandesgericht Frankfurt am Main( v. 16.09.1998); AZ: 2 Ss (OWi) 359/98 – (OWi) 119/98 II
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