Radfahrer auf Fußgängerübergang

Kommt es zwischen einem abbiegenden Kraftfahrzeug und einem Radfahrer, der verbotswidrig einen Fußgängerüberweg benutzt, zu einem Zusammenstoß, haften beide Verkehrsteilnehmer jeweils zur Hälfte für den entstandenen Schaden.

Urteil des OLG Celle vom 05.08.1999,14 U 159/98,DAR 1999, 505

 

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