Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem Tacho

. Ein Autofahrer kann eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h (außerorts) nicht dadurch entschuldigen, dass zum Tatzeitpunkt der Tachometer ausgefallen sei und er sich der Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge angepasst habe. Die Kenntnis, dass der Tachometer des Fahrzeuges defekt ist, begründet vielmehr eine besondere Pflicht, der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist in einem derartigen Fall in der Regel grob fahrlässig, sich dem Verkehrsfluss anzupassen, wenn dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten wird.

Beschluss des BayObLG vom 24.11.1999,2 ObOWi 558/99,DAR 2000, 171

 

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