Geschwindigkeitsmessung aus einem fahrenden Wagen zulässig

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes darf eine Geschwindigkeitsmessung auch aus einem vorausfahrenden Polizeifahrzeug mit einer Videokamera erfolgen. Bei der Messung müssen etwaige Fehlerquellen berücksichtigt werden. Der Abstand zwischen dem Meßfahrzeug und dem überwachten Wagen muß genau festgehalten werden, damit eine Überprüfung des Meßergebnisses möglich ist.

Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 20.08.1996); Az.: 2 ObOWi 409/96

 

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