Geschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren
Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn gegen 4 Uhr nachts von einer Zivilstreife verfolgt. Die Polizeibeamten stellten bei gleichbleibendem Abstand eine Geschwindigkeit von 160 km/h statt der zulässigen 100 km/h fest. Nach Abzug der Meßtoleranzen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 36 km/h festgestellt. Der Autofahrer mußte eine Geldbuße von 200 DM zahlen. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt. Zur Feststellung der Geschwindigkeit durch die Polizisten wurde in den Urteilsgründen festgestellt, daß "beide den Tachometer ihres Fahrzeuges beobachtet und den Abstand des vor ihnen fahrenden Autos anhand der Leitpfosten geschätzt haben".Diese Begründung reichte dem Oberlandesgericht Hamm nicht aus. Gerade zur Nachtzeit sind besonders hohe Anforderungen an die Geschwindigkeitsüberprüfung durch Nachfahren zu stellen: Bei dieser Art von Geschwindigkeitsmessung handelt es sich nicht um eine standardisierte Meßmethode unter weitgehender Ausschaltung möglicher Fehlerquellen, bei der sich der Tatrichter nur dann von der Genauigkeit der Messung überzeugen muß, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Meßfehler gegeben sind. Das Amtsgericht war vielmehr mit einer äußerst ungenauen Meßmethode befaßt, bei der sich der Richter in jedem Einzelfall von der Zuverlässigkeit überzeugen muß. Bei den in der Regel schlechten Sichtverhältnissen bei Dunkelheit bedarf es näherer Angaben über die Beleuchtungsverhältnisse. Außerdem muß geprüft werden, ob bei den zur Nachtzeit herrschenden ungünstigen Lichtverhältnissen der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug sicher erfaßt und geschätzt werden konnte.
Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil führte zu dessen Aufhebung und Zurückverweisung der Sache.
OLG Hamm vom 22.10.1997; Az.: 2 Ss OWi 1216/97
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
