Feststellung von Parkverstößen durch private Firmen ist unzulässig

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts dürfen Parkverstöße nicht durch private Firmen festgestellt werden. "br />
Das gilt auch dann, wenn die Auswertung der Aufzeichnungen durch Bedienstete der Gemeinde erfolgt. Die Verfolgung von Ordnungwidrigkeiten ist eine staatliche Aufgabe, die nicht an Private übertragen werden darf. Zu der Verfolgung gehört auch die Feststellung, daß eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist. Die Verfolgung beschränkt sich nicht auf den Erlaß des Bußgeldbescheides.

Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 11.07.1997); Az.: 1 ObOWi 282/97

 

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