Fahrverbotrücknahme

Das Bayerische Oberlandesgericht beließ einem Taxifahrer den Führerschein, obwohl der Fahrer nachts in geschlossener Ortschaft 33 km/h zu schnell gefahren ist(übliche Sanktion: 200,00 DM Geldbuße und ein Monat Fahrverbot).

Drei Argumente waren für den Richter ausschlaggebend:
- Der Fahrer habe das Ortsschild übersehen.
- Er habe ferner sein Taxi durch einen Kredit finanziert. Die Weiterbezahlung des Kredits und der Verlust des Einkommens für einen Monat sei für ihn eine doppelte Belastung.
- Eine nur fahrlässige Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht auszuschließen.

Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.11.97; siehe: MDR 98, 155; zfs 98, 34

 

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