Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit/Arbeitsplatzverlust
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz kann von der Anordnung eines Regelfahrverbotes wegen stark überhöhter Geschwindigkeit nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Es bedarf einer außergewöhnlichen Härte, die etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes in dem Verlust der wirtschaftlichen Existenz gesehen werden kann. Ob der Verlust des Arbeitsplatzes droht, ist sehr sorgfältig zu prüfen. Es darf sich nicht nur auf die Erklärung des Betroffenen verlassen werden. Dieser sollte eine Erklärung des Arbeitgebers vorlegen, daß er bei Verhängung eines Regelfahrverbotes mit der Kündigung zu rechnen hat. Selbst bei einem Berufskraftfahrer ist es nach Ansicht dieses Gerichtes selten, daß dieser aufgrund eines einmonatigen Fahrverbotes bereits mit einer Kündigung zu rechnen hat.Oberlandesgericht Koblenz (v. 30.07.1996); AZ: 2 Ss 218/96
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