Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ist bei einem Überfahren der Kreuzung, nachdem die Ampel bereits über eine Sekunde Rotlicht angezeigt hat, in der Regel neben einer Geldbuße die Verhängung eines Fahrverbotes gerechtfertigt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrer bei Rotlicht zunächst anhält, dann aber zu früh losfährt, weil ein PKW neben ihm anfährt. Dann darf kein Fahrverbot verhangen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es zu keiner Gefährdung kommt, weil der Fahrer nach links einbiegt und der Querverkehr noch nicht eingesetzt hat.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 30.06.1998); AZ: 5 Ss (OWi) 170/98 – (OWi) 95/98 I

 

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