Fahrverbot wegen Rotlichtverstosses an Baustellenampel

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes wird gegen einen Autofahrer, der noch über die Haltelinie einer Ampel fährt, obwohl die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot gestanden hat, neben einer Geldbuße in der Regel ein Fahrverbot verhängt. Dies gilt auch an einer Baustellenampel, die dem Schutze des entgegenkommenden Verkehrs dient. Hier werden ebenso wie an einer Kreuzung die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 16.10.1996); Az.: 1 ObOWi 611/96

 

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