Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm beanstandete das erstinstanzliche Urteil gleich unter zwei Gesichtspunkten:Zur Feststellung einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung reicht es nicht aus, wenn im Urteil zur subjektiven Tatzeit lediglich ausgeführt wird, der Betroffene sei sich bewußt gewesen, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten war.
Zum anderen beanstandete das Oberlandesgericht, daß das Urteil keine Ausführungen über die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandten Meßmethode und darüber, daß mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind, enthielt.
Das zuständige Amtsgericht muß nunmehr in einer neuen Hauptverhandlung die vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandeten Punkte klären. "br/>
OLG Hamm vom 21.04.1998; Az.: 2 Ss Owi 375/98
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