Fahrverbot wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Gegen einen Autofahrer wurden innerhalb eines Jahres wegen drei Fällen der Geschwindigkeitsüberschreitung Geldbußen von jeweils 80 DM bzw. 100 DM verhängt. Als der Autofahrer erneut mit einer um 22 km/h überhöhten Geschwindigkeit erwischt wurde, sprach das Amtsgericht neben einer Geldbuße von 200 DM ein einmonatiges Fahrverbot aus. Hiermit war der rasante Autofahrer nicht einverstanden und zog bis vor das Bayerische Oberste Landesgericht.Dort fand er schließlich gnädigere Richter. Das Fahrverbot wurde aufgehoben und statt dessen die verhängte Geldbuße auf 450 DM erhöht. Das Gericht
Beschluß des BayObLG vom 28.07.1998, 2 ObOWi 369/98. DAR 1998, 448
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