Fahrverbot für Geisterfahrer auf der Autobahn

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verstößt ein Autofahrer, der als Geisterfahrer über die Autobahn fährt, gegen das Gebot der richtigen Fahrbahnbenutzung. Es handelt sich um einen groben Verkehrsverstoß, so daß insbesondere bei weiteren Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister neben einer Geldbuße die Verhängung eines Fahrverbotes in Betracht kommt.

Bayerisches oberstes Landesgericht (v. 18.07.1997); Az.: 2 ObOWi 352/97

 

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