Fahrlässige Überladung eines LKW

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf kann gegen einen LKW- Fahrer eine Geldbuße verhängt werden, wenn er fahrlässig nicht bemerkt, daß er seinen LKW überladen hat. Fahrlässig bedeutet, daß er seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Wenn sich Anhaltspunkte für eine Überladung ergeben, hat der Fahrzeugführer sehr gewissenhaft zu prüfen, ob die Ladung zu einer Überschreitung des erlaubten Gesamtgewichtes führt. Anhaltspunkte für eine Überladung können sich aus der Höhe, dem Umfang und der Art der Ladung ergeben. Bei frisch geschlagenem Holz im Wald beispielsweise muß von ihm eine Überprüfung wegen der Art der Ladung vorgenommen werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 04.08.1998); AZ: 5 Ss (OWi) 216/98

 

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