Fahreridentifizierung in den Urteilsgründen
Ein Autofahrer wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Nach dem vorliegenden Radarbild bestand für den Richter kein Zweifel, daß der Beschuldigte auch der FahrerDiese Ausführungen zur Täteridentifizierung reichten dem Bayerischen Oberlandesgericht nicht aus. Die aufgeführten Merkmale waren nicht individuell genug, um eine einwandfreie Identifizierung des Fahrers zu ermöglichen, da sie auf eine Vielzahl von Personen zutreffen könnten. Vielmehr muß das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, daß anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung der Fotos die Prüfung der Aussagekräftigkeit der Bilder ermöglicht wird. Das Urteil wurde aufgehoben. Das Gericht
BayObLG vom 29.12.1997
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