Fahren mit Reifen anderer Größe als im KFZ - Schein angegeben

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln kann jemand nicht wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis zu einer Geldbuße herangezogen werden, der die Reifen einer Größenordnung verwendet, die im KFZ-Schein nicht eingetragen ist. Nach Auffassung des Gerichtes fehlt es an der notwendigen konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Verwendung einer auf dem KFZ-Schein nicht angegeben Reifengröße.

Oberlandesgericht Köln (v. 07.02.1997); Az.: 1 Ss 11/97 (Z)

 

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