Erhöhung der Geldbuße bei überdurchschnittlichem Einkommen

Das Amtsgericht setzte die für einen Verkehrsverstoß vorgesehene Regelgeldbuße allein aufgrund der Tatsache, daß der Autofahrer mit einem Nettoeinkommen von 8.000 DM im Monat erheblich mehr verdient als der Durchschnittsbürger, auf den Höchstbetrag von 500 DM fest. Diese Entscheidung hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht keinen Bestand.

Grundlagen für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben kommen die wirtschaftlichen Verhältnisse lediglich "auch in Betracht". Es ist daher grundsätzlich rechtsfehlerhaft, die Regelgeldbuße nur wegen der überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen auf die Höchstgeldbuße zu erhöhen.

BayObLG vom 21.10.1998; Az.: 1 ObOWi 542/98

 

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