Erhöhung der Geldbuße bei überdurchschnittlichem Einkommen
Das Amtsgericht setzte die für einen Verkehrsverstoß vorgesehene Regelgeldbuße allein aufgrund der Tatsache, daß der Autofahrer mit einem Nettoeinkommen von 8.000 DM im Monat erheblich mehr verdient als der Durchschnittsbürger, auf den Höchstbetrag von 500 DM fest. Diese Entscheidung hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht keinen Bestand.Grundlagen für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit
BayObLG vom 21.10.1998; Az.: 1 ObOWi 542/98
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