Defekte Ampel

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes braucht ein Autofahrer an einer roten Ampel nicht zu warten, wenn diese nicht im ordnungsgemäßen Betrieb ist, sondern dauerhaft Rotlicht anzeigt. Der Autofahrer muß sich so verhalten, als sei die Ampel nicht eingeschaltet. Ein Autofahrer, der an einer solchen Ampel mit der gebotenen Vorsicht weiter fährt, ist also nicht wegen eines Rotlichtverstoßes bußgeldpflichtig.

Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 31.08.1995); – AZ: 1 ObOwi 362/95

 

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