Anforderungen eines Bußgeldbescheides

Nach einer Entscheidung des bayerischen obersten Landesgerichtes ist ein Bußgeldbescheid nur dann rechtmäßig erlassen, wenn sich aus ihm genau ergibt, was dem Betroffenen zur Last gelegt wird. Er muß als tragfähige Grundlage für eine spätere Gerichtsverhandlung aufgrund eines möglichen Einspruches dienen können. Insbesondere müssen die Tat der Betroffenen sowie Zeit und Ort des Verstoßes angegeben sein.

Bayerisches oberstes Landesgericht (v. 14.07.1998); AZ: 2 ObOWi 325/98

 

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