Abschleppen bei neu aufgestelltem Halteverbot

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes darf ein PKW normalerweise auch dann wegen Mißachtung eines Halteverbotsschildes abgeschleppt werden, wenn dieses erst nach dem Abstellen des Wagens aufgestellt worden ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Wagen vier Tage nach Aufstellung des Schildes noch nicht entfernt worden ist. Ein Autofahrer darf nicht darauf vertrauen, daß das Parken an einer bestimmten Stelle nach vier Tagen noch erlaubt ist.

Bundesverwaltungsgericht (v. 11.12.1996); Az.: 11 C 15.95

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps