Etappenweises Überqueren einer Straße durch Fußgänger

Ein Fußgänger wollte eine breite und belebte Einkaufsstraße überqueren. Als sich von links keine Fahrzeuge näherten, ging er zunächst bis zur Straßenmitte, blieb dort stehen und beobachtete den von rechts herannahenden Verkehr. In diesem Augenblick wurde er von einem von links kommenden Pkw erfasst, dessen Fahrer den in der Mitte stehenden Fußgänger übersehen hatte.
Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach dem Autofahrer das alleinige Verschulden an dem Unfall zu. Zwar ist ein Fußgänger nach der Straßenverkehrsordnung gehalten, zügig über eine Straße zu gehen, jedoch ist er bei bestimmten Verkehrssituationen auch berechtigt, die Fahrbahn in Etappen zu überqueren. Das Gericht hatte an dem Verkehrsverhalten des Fußgängers nichts auszusetzen, da auf der breiten Straße zum Unfallzeitpunkt reger Berufsverkehr herrschte und ein Überqueren in einem Zug praktisch gar nicht möglich war. Von besonderer Bedeutung war, dass beim Losgehen von links keine Fahrzeuge zu sehen waren. Demgegenüber wäre der herannahende Autofahrer verpflichtet gewesen, seine Fahrweise so einzurichten, dass er innerhalb einer überschaubaren Strecke Hindernisse hätte rechtzeitig erkennen können.

Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2000; Az.: 6 U 3021/00

 

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