Auffahrunfall nach abgebrochenem Ampelstart

Fährt ein Autofahrer nach Umschalten einer Ampel auf Grün los und hält er kurz darauf ruckartig wieder an, ohne dass hierfür ein zwingender Grund besteht, haben Fahrer und Halter des Fahrzeuges 70 % des dadurch entstandenen Schadens zu tragen, dass ein nachfolgendes Fahrzeug auf den Anhaltenden auffährt.

LG Darmstadt vom 24.09.1998; Az.: 6 S 116/98

 

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