Auffahrunfall beim Beschleunigen an grün gewordener Ampel
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm braucht ein Autofahrer beim Anfahren, nachdem eine Ampel auf Grün geschaltet hat, nicht den vollen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Es reicht ein Abstand von etwa 10 m bei 30 km/h aus. "br />Allerdings muß der nachfolgende Fahrer
Oberlandesgericht Hamm (v. 04.06.1998); AZ: 6 U 150 97
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