Auffahren auf ein in Dunkelheit abgestelltes Kfz

Ein Autofahrer, der bei Dunkelheit auf ein am rechten Fahrbahnrand entgegen der Fahrtrichtung abgestelltes Fahrzeug auffährt, das mit Begrenzungslicht, Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert war, hat 80 Prozent des entstandenen Schadens zu tragen.

Urteil des OLG Stuttgart vom 06.10.1999
4 U 73/99

DAR 2000, 35

 

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