Aufenthalt auf dem Mittelstreifen der Autobahn nach Unfall

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes München kann ein Autofahrer in der Regel ungekürzt Schadenersatz verlangen, wenn er bei dem unfallbedingten Aufenthalt auf dem Mittelstreifen einer Autobahn von einem anderen Fahrzeug angefahren wird. Der Aufenthalt auf dem Grünstreifen ist zwar generell verboten. Nach Ansicht des Gerichtes ist aber in Ausnahmefällen ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Mittel- oder Seitenstreifen erlaubt. Nach einem Verkehrsunfall besteht eine solche Ausnahmesituation.

Oberlandesgericht München (v. 12.04.1996); Az.: 10 U 6179/95

 

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