Mietvertrag mit Telearbeitnehmer: Mietzahlungen als Betriebsausgabe
Zwischen Arbeitnehmer und zu Hause tätigen (Tele-)Arbeitnehmern wird häufig ein zusätzlicher MietvertragUrteil des BFH vom 19.10.2001,VI R 131/00,Der Betrieb 2002, 128
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