Kindererziehung ist eine geldwerte Leistung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19.01.1999 (festgestellt, daß die Erziehung von Kindern eine auch in finanzieller Hinsicht zu honorierende Aufgabe ist. Die Kinderbetreuung ist danach eine Leistung, die nicht zuletzt im Interesse der Allgemeinheit liegt und daher deren Anerkennung verdient.

Die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren mit Kindern ist nach Auffassung der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Hier ist eine entsprechende Gleichstellung herbeizuführen.

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Bundesverfassungsrecht; Az.: 2 BvR 1057/91

 

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