Ersatzleistung für Fahrzeugdiebstahl ist Betriebseinnahme

Wird ein Firmenwagen gestohlen, ist die Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung in Höhe des prozentualen Anteils der betrieblichen Nutzung als Betriebseinnahme zu versteuern.

Urteil des BFH vom 20.11.2003
IV R 31/02
Pressemitteilung des BFH

Urteil des BFH vom 20.11.2003

 

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