Elektronisches Fahrtenbuch

Durch das Steuerrechtsänderungsgesetz 1996 ist eine Vielzahl von Geschäftsleuten und Freiberuflern gezwungen, ein Fahrtenbuch zu führen, um die Kosten für den dienstlich genutzten PKW steuerlich geltend machen zu können.

Eine erhebliche Erleichterung kann das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs auf einem Notebook sein. Das Finanzamt muß diese Art der Aufzeichnung anerkennen, wenn alle wichtigen Daten der Fahrten damit erfaßt werden können. Insoweit sollte man sich auf einen bereits 1992 ergangenen Erlaß (Aktenzeichen: IV B 1-S 2227-3/92) berufen.

Ein anders lautendes Urteil des Kammergerichts Berlin ist nicht einschlägig: Bei dem hier untersagten Führen eines elektronischen Fahrtenbuches ging es um einen Verkehrssünder. Auf die steuerliche Erfassung der Dienst- und Geschäftsfahrten ist der Richterspruch nicht übertragbar.

Impulse Heft 5/96, Seite 74

 

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