Einkommensteuer: Werbungskostenabzug für Darlehenszinsen

Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung von zwei Eigentumswohnungen, von denen eine dem Erzielen von Einkünften durch Vermietung und die andere der Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung der fremdvermieteten Wohnung verwendet. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige der vermieteten Eigentumswohnung die auf sie entfallenden Herstellungskosten (Sonderausstattung und Gemeinkosten) zuordnet und mit Darlehensmitteln gesondert bezahlt. "br />
Stellt der Bauunternehmer die Kosten des Gesamtgebäudes nur einheitlich in Rechnung, kann der Steuerpflichtige die für die Zuordnung erforderliche Aufteilung im Verhältnis der jeweiligen Wohn- und Nutzflächen selbst vornehmen und die sich danach ergebenden Herstellungskosten der vermieteten Eigentumswohnung gesondert mit Darlehensmitteln bezahlen.

Urteil des BFH vom 25.03.2003

 

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