Vierjahresfrist für Erhebung der Schenkungssteuer

Das Finanzamt muss die Schenkungssteuer innerhalb von vier Jahren festsetzen, nachdem die Steuer entstanden ist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung (hier von Aktien) erlangt hat. Urteil des BFH vom 06.06.2007 II R 54/05 Betriebs-Berater 2007, 2277

 

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