Fahrtkosten des nicht sorgeberechtigten Elternteils absetzbar

Aufwendungen eines nicht sorgerechtsberechtigten Elternteils für die Kontaktpflege zu seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern können - so das Hessische Finanzgericht - grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd abgesetzt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kinder im Ausland leben und deswegen beim nicht sorgeberechtigten Elternteil Reiskosten in nicht unerheblicher Höhe entstehen. Urteil des Hessischen FG vom 20.02.2006 2 K 3058/04

 

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