Scheidung: Kosten für Vermögensauseinandersetzung nicht absetzbar
Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung
sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Dementsprechend lehnte es der Bundesfinanzhof ab, die auf einen gerichtlichen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens
Kosten einer Vermögensauseinandersetzung steuermindernd zu berücksichtigen.
Urteil des BFH vom 30.06.2005
III R 27/04
Pressemitteilung des BFH
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