Scheidung: Kosten für Vermögensauseinandersetzung nicht absetzbar

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Dementsprechend lehnte es der Bundesfinanzhof ab, die auf einen gerichtlichen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens

Kosten einer Vermögensauseinandersetzung steuermindernd zu berücksichtigen.

Urteil des BFH vom 30.06.2005
III R 27/04
Pressemitteilung des BFH

 

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